- 9. Dezember 2022
- Online Marketing
Von Überbrückungshilfe III bei nächstem Onlineshop oder Digitalisierungsprojekt profitieren – und die Wirtschaft vorantreiben
Die Corona-Pandemie hat alle von uns schwer getroffen. Nicht zuletzt sind viele Existenzen bereits an der Krise zerbrochen. Viele Unternehmen wurden stark geschwächt oder stecken Teils sogar in der Insolvenz. Wir stehen vor einem wirtschaftlichen Totalschaden. Um dies zu verhindern bzw. die Wirtschaft auch nach der Coronapandemie weiterhin aufrechterhalten zu können, stellen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Überbrückungshilfe III nun erneut Gelder zur Verfügung. Ziel dabei ist es, die Folgeschäden der Coronapandemie für Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler eindämmen zu können, und das zukünftige Wirtschaftswachstum durch die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen voranzutreiben.
Der Rahmen, welche Fixkosten durch die Überbrückungshilfe abgedeckt werden können, wurde dabei auch erheblich erweitert. Es ist somit nun möglich, bei Investitionen in Digitalisierung bzw. Digitalisierungsmaßnahmen bis zu 20.000€ geltend zu machen. Hierzu zählt u.a. der Aufbau eines Onlineshops oder auch die Erstellung einer Website.
Welche Bedingungen muss ich bzw. mein Unternehmen erfüllen?
Du fragst Dich sicherlich, welche Vielzahl an Bedingungen Du erfüllen musst, um die Überbrückungshilfe III beanspruchen zu können. Wir können Dir vorab Entwarnung geben: die Überbrückungshilfe III zu erhalten, ist gar nicht mal so schwer, wie es vermeintlich auf den ersten Blick scheint. Grundsätzlich haben alle Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen eine Chance, die Überbrückungshilfe III zur Förderung der eigenen Digitalisierungsbestreben zu erhalten. Wichtige Voraussetzung sind dabei Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30% in jedem Monat. Dabei maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.
Die prozentuale Kostenbeteiligung bzw. die Gelder zur Förderung ergeben sich schließlich aus der Höhe der Umsatzeinbußen:
- Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Warum sollte auch mein Unternehmen in Digitalisierung investieren?
Insbesondere Unternehmen wie auch Selbstständige, die selbst stark von der Coronakrise getroffen wurden und starke Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, sollten zwingen in Digitalisierungsmaßnahmen investieren und dabei von den staatlichen Hilfsmitteln für Digitalisierungsprojekte profitieren. Ob Onlineshop, Website oder Social Media Marketing: die Digitalisierung Deines Unternehmens schafft (nicht nur in den aktuellen Krisenzeiten) immense Vorteile in vielen Hinsichten. Informier‘ Dich gerne auf den Detailseiten ausführlich über unsere Leistungen und den Vorteilen für Deine Digitalisierung. Durch umfassendes Know-how im Online-Marketing wissen wir zudem bestens, wie wir Deinem Digitalisierungsprojekt zeitnah zu großem Erfolg verhelfen, und Dein Unternehmen zukunftsorientiert aufstellen.
Gemeinsam mit pechschwarz® erfolgreich aus der Krise – schnell und einfach von der Antragsstellung bis zum Erhalt der Fördergelder
Im Zuge der Coronapandemie konnten wir bereits zahlreiche Kunden auf dem Weg zur staatlichen Förderung ihrer Digitalisierungsprojekte unterstützen. Gerne entwickeln wir auch für Dein Unternehmen eine passgenaue Digitalisierungsstrategie, die ideal zur Überbrückungshilfe III passt.
Der Antrag zur Überbrückungshilfe III muss vom Antragssteller durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder auch Buchprüfer eingereicht werden. Hierbei sind wir Dir gerne behilflich. Wir führen Dich schnell und einfach durch den bürokratischen Prozess zur Beantragung der Überbrückungshilfe. Kontaktiere uns am besten noch heute mit Deinen Wünschen und Zielen. Anschließend wird sich unser Steuerberater mit Dir in Verbindung setzen, und alles weitere mit Dir besprechen bzw. die Antragsstellung für Dich komplett übernehmen. Alles was Du brauchst ist ein Digitalisierungsbestreben und ein Unternehmen – und schon bald stehen Dir viele neue Gelder für die Zukunft Deines Unternehmens zur Verfügung.
Du willst von den Fördergeldern profitieren? Dann solltest Du nicht weiter zögern! Kontaktiere uns noch heute und profitiere schon bald von neuen Fördergeldern für die Zukunft Deines Unternehmens.
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